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WOHNWERKSteuerberatungsgesellschaft mbH

Steuerberatung ausschließlich für private Vermieter

Eine Wohnung oder zwanzig – Ihre Anlage V ist unser einziges Fach.

Unser Kern ist die Einkommensteuererklärung mit Vermietungseinkünften – alles Weitere hängt daran. Sie laden Ihre Unterlagen hoch; wir lesen sie aus, rechnen und fragen nur nach, wenn etwas unklar ist. Jede Erklärung gibt ein Steuerberater persönlich frei.

  • Festpreis je Objekt, vorab bekannt
  • Abgabefrist bis Ende Februar des übernächsten Jahres
  • Kein Papier, kein Termin nötig
  • Bescheidprüfung inklusive
  • Server in Deutschland, Daten bleiben in der EU

Preisrechner

Was kostet das bei Ihnen?

Jährliches Honorarinklusive 19 % Umsatzsteuer 1.660,05 €1.395,00 € netto

    Preisrechner ohne Gewähr; Monatsrate gerundet. Den verbindlichen Festpreis sehen Sie nach dem Start – am schnellsten, wenn Sie dort Ihren letzten Steuerbescheid hochladen. Gewerbeeinheiten, Ferienwohnungen und Objekte im Ausland haben Zuschläge (siehe Preise).

    In zwei Minuten erklärt

    So funktioniert WOHNWERK

    Vom Steuerbescheid zum Festpreis, von den Belegen zur geprüften Erklärung – ohne Termin, ohne Papier. Mit Sprecherin – und auch ohne Ton verständlich, alle Inhalte stehen im Bild.

    Jetzt starten

    Erklärvideo, 2 Minuten, liegt auf unserem eigenen Server – kein Videodienst, keine Cookies.

    Ablauf

    Vier Schritte – Ihr Anteil daran ist unter einer Stunde

    Der Ablauf ist bei jedem Mandat gleich, und er beginnt ohne Termin: kein Erstgespräch, kein Rückruf, kein Fragebogen mit vierzig Feldern. Sie starten online, wir lesen Ihre Unterlagen aus – und der erste Mensch aus der Kanzlei meldet sich, sobald Ihre Belege geprüft sind und es etwas zu entscheiden gibt.

    Schritt 1

    Steuerbescheid hochladen

    Sie tragen Name und E-Mail ein, öffnen Ihren persönlichen Link und laden den letzten Einkommensteuerbescheid hoch. Daraus kennen wir Ihre Objekte und Einkünfte und nennen den verbindlichen Festpreis. Vertrag, Vollmacht und Identifizierung erledigen Sie direkt online.

    Sie · fünf Minuten
    Schritt 2

    Unterlagen abgeben

    Kaufvertrag, Darlehensbescheinigung, Hausgeld- oder Nebenkostenabrechnung, Rechnungen – als Foto oder PDF. Einmal vollständig, danach nur noch das laufende Jahr.

    Sie · rund 30 Minuten im ersten Jahr
    Schritt 3

    Auslesen, zuordnen, rechnen

    Abschreibung, Zinsen, umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten, Rücklage werden je Objekt erkannt und geprüft. Wir fragen Sie nur, wenn eine Unterlage zwei Deutungen zulässt.

    Software, dann die erste Fachkraft
    Schritt 4

    Freigabe, Abgabe, Bescheid

    Der Steuerberater entscheidet die steuerlichen Fragen und gibt frei. Sie bestätigen die Erklärung in fünf Punkten. Wir übermitteln, prüfen den Bescheid und melden uns vor Ablauf der Einspruchsfrist.

    Steuerberater · verbindlich

    Preise

    Fester Preis, bevor wir anfangen

    Keine Abrechnung nach Gegenstandswert, keine Überraschung im Frühjahr. Der Preis besteht aus zwei Teilen: einem Festpreis je Objekt für die Vermietung und einer Pauschale für den Rest Ihrer Steuererklärung. Wahlweise als Jahresrechnung oder in zwölf Monatsraten.

    LeistungPreis im Jahr
    Eigentumswohnung in WEG-Verwaltungje Wohnung, mit Hausgeldabrechnung der Verwaltung
    Mietshaus (Mietwohngrundstück)Grundpreis je Objekt, erste Wohnung enthalten
    Jede weitere Wohnung im selben Mietshaus
    Übriger Teil der SteuererklärungArbeitslohn, Rente, Kapitalvermögen, Sonderausgaben – Pauschale nach Ihren Gesamteinkünften
    ZuschlägeGewerbeeinheit , Ferienwohnung , Objekt im Ausland – jeweils je Objekt; Feststellungserklärung für eine Gemeinschaft plus je weiterem Beteiligtensiehe Text
    Einrichtung im ersten Jahreinmalig je Einheit: Abschreibungsreihe, Kaufpreisaufteilung, Darlehens- und Objektdaten
    Beratung nach ZeitEinspruchsverfahren, Verkauf, Überschussprognose, Übertragung an Kinder je angefangene Viertelstunde

    Alle Preise inklusive 19 % Umsatzsteuer; in Klammern der Nettobetrag. Die Vergütung wird nach § 4 StBVV in Textform vereinbart; sie kann über oder unter der gesetzlichen Vergütung nach der Steuerberatervergütungsverordnung liegen. Bei besonders komplexen Fällen (zum Beispiel Objekte im Ausland, gewerbliche Anteile, mehr als 200.000 € Einkünfte) nennen wir den Aufschlag vor Auftragsannahme.

    Kompakt
    Eine Eigentumswohnung, Einkünfte bis 50.000 €
    690 €im Jahr inkl. USt (580 € netto)
    • Einkommensteuererklärung komplett
    • Anlage V für Ihre Wohnung
    • Abschreibung wird für Sie geführt
    • Bescheidprüfung inklusive
    Portfolio
    Zwei Wohnungen und ein Mietshaus mit vier Wohnungen, Einkünfte bis 110.000 €
    2.184 €im Jahr inkl. USt (1.835 € netto)
    • Alles aus Kompakt
    • Objektübersicht mit Ergebnis je Einheit
    • Vorausschau auf die Steuerlast
    • Nebenkostenabrechnung zubuchbar
    Bestand
    Drei Wohnungen und zwei Mietshäuser mit je fünf Wohnungen, Einkünfte bis 200.000 €
    3.850 €im Jahr inkl. USt (3.235 € netto)
    • Alles aus Portfolio
    • Umsatzsteuer bei Gewerbevermietung und Lohnabrechnung zubuchbar
    • Fester Ansprechpartner
    • Beratung bei Kauf und Verkauf nach Zeit

    Zusatzleistung

    Die Nebenkostenabrechnung gleich mit

    Für Ihre Steuererklärung erfassen wir ohnehin jede Rechnung des Hauses. Aus denselben Daten erstellen wir die Betriebskostenabrechnung für Ihre Mieter – fristgerecht innerhalb der zwölf Monate nach dem Abrechnungsjahr, nach Aufbau und Umlageschlüssel Ihrer letzten Abrechnung, mit Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen für Ihre Mieter und einem Anschreiben, das Sie nur noch versenden. Auch für einzelne Eigentumswohnungen aus der Hausgeldabrechnung. Es ist eine rein kaufmännische Abrechnung ohne rechtliche Prüfung: Ob eine Kostenart umgelegt werden darf, richtet sich nach Ihrem Mietvertrag – bei Zweifeln sagen wir Ihnen, wo Sie nachsehen sollten.

    Eigentumswohnung, je Wohnung
    Mietshaus, Grundpreis
    je abgerechneter Wohnung
    Beispiel: Mietshaus mit vier Wohnungen

    Mensch & Maschine

    Wir sagen Ihnen, was die Maschine macht

    Software und künstliche Intelligenz erledigen bei uns das Sortieren, Auslesen und Rechnen. Sie entscheiden nichts. Jede steuerliche Wertung und jede abgegebene Erklärung verantwortet ein Steuerberater persönlich – so verlangt es das Berufsrecht, und so halten wir es.

    Automatisiert

    Was Software und KI übernehmen

    • Belege lesen Hausgeldabrechnungen, Zinsbescheinigungen, Handwerkerrechnungen werden erkannt und den Objekten zugeordnet. Sie tippen nichts ab.
    • Rechnen Abschreibungsreihen, Kaufpreisaufteilung, Zinsaufteilung bei gemischt genutzten Darlehen.
    • Warnen Die 15-Prozent-Grenze bei anschaffungsnahen Herstellungskosten und die Grenzen der verbilligten Vermietung werden laufend überwacht.
    • Vergleichen Der Steuerbescheid wird Zeile für Zeile gegen unsere Berechnung geprüft (Bescheidprüfung ist im Festpreis enthalten); fordert das Finanzamt Unterlagen nach, ist die Antwort vorbereitet, bevor der Steuerberater sie prüft.
    • Erinnern Fristen, fehlende Unterlagen, Rückfragen – konkret und rechtzeitig, nie mehr als nötig.
    Persönlich

    Was beim Steuerberater bleibt

    • Wertungen Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten, Nutzungsdauer, Vermietungsabsicht bei Leerstand, verbilligte Vermietung an Angehörige.
    • Freigabe Keine Erklärung geht ohne persönliche Prüfung an das Finanzamt.
    • Beratung Verkauf innerhalb der Zehnjahresfrist, Übertragung an Kinder, Aufteilung in Wohneigentum.
    • Einspruch Weicht der Bescheid ab, sprechen wir mit dem Finanzamt – nicht Sie. Das Einspruchsverfahren selbst rechnen wir nach Zeit ab; ein fristwahrender Einspruch ohne Ihre Weisung kostet pauschal 107,10 € (90 € netto).
    • Verschwiegenheit Unsere Server stehen in Deutschland. Für die KI-Auswertung setzen wir nur europäische Anbieter mit Auftragsverarbeitungsvertrag ein, bei denen die Nutzung Ihrer Daten zum Training vertraglich ausgeschlossen ist.

    Für wen

    Wir sagen auch, wen wir nicht betreuen

    Unsere Stärke ist die Spezialisierung. Sie funktioniert nur, wenn wir die Grenzen einhalten. Wo Ihr Fall darüber hinausgeht, arbeiten wir mit einer Partnerkanzlei zusammen – Sie schildern Ihre Lage einmal, die Abstimmung übernehmen wir.

    Unser Feld

    Das machen wir

    • Vermietung und Verpachtung Jede Zahl von Objekten: Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus, Ferienwohnung, Garage, Stellplatz – auch in Erbengemeinschaft oder GbR.
    • Arbeitslohn und Renten Der übrige Teil Ihrer Erklärung gehört dazu, nicht extra.
    • Kapitalvermögen Depots, Zinsen, Günstigerprüfung, ausländische Quellensteuer.
    • Private Veräußerungsgeschäfte Verkauf innerhalb der Zehnjahresfrist nach § 23 EStG.
    • Umsatzsteuer und Lohn Gewerbevermietung mit Umsatzsteuer, Hausmeister und Reinigungskraft – vollständig digital abgerechnet.
    Gemeinsam mit der Partnerkanzlei

    Das übernimmt die Partnerkanzlei

    • Gewerbebetrieb und Selbständigkeit Einnahmenüberschussrechnung, Bilanz, gewerblicher Grundstückshandel.
    • Eigene Gesellschaften GmbH, GmbH & Co. KG, vermögensverwaltende Gesellschaften mit Bilanz.
    • Photovoltaik über den Grenzen Anlagen jenseits des § 3 Nr. 72 EStG, Regelbesteuerung, Mieterstrom.
    • Erbschaft und Schenkung Übertragung von Immobilien auf die nächste Generation.
    • Betriebsprüfung und Streitfälle Alles, was über den Einspruch hinausgeht.

    Die Zusammenarbeit ist eine fachliche Kooperation, keine Vermittlung: Für die Weitergabe eines Mandats fließt zwischen den Kanzleien kein Geld (§ 9 StBerG). Jede Kanzlei rechnet ihre eigene Leistung ab, und Ihre Unterlagen gehen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung von der einen zur anderen.

    Häufige Fragen

    Was Vermieter uns vorher fragen

    Muss ich meinen bisherigen Steuerberater kündigen?

    Nur wenn Sie möchten. Viele Mandanten lassen ihre gewerblichen Angelegenheiten dort, wo sie sind, und geben nur die private Einkommensteuer mit den Vermietungseinkünften zu uns. Die Übergabe der Vorjahresdaten organisieren wir.

    Wann muss meine Erklärung fertig sein?

    Weil wir Steuerberater sind, gilt die verlängerte Abgabefrist nach § 149 Abs. 3 AO: Die Erklärung für 2025 ist bis Ende Februar 2027 abzugeben (1. März 2027, weil der 28. Februar ein Sonntag ist). Sie haben also Zeit – und wir verteilen die Arbeit über das ganze Jahr statt über sechs hektische Wochen. Wer seine vollständigen Unterlagen bis zum 30. September des Folgejahres einreicht (für 2025: 30.09.2026), erhält seine Erklärung fristgerecht – sofern das Finanzamt sie nicht vorab anfordert.

    Wie viel muss ich selbst eintragen?

    So wenig wie möglich. Was in Ihrem Steuerbescheid, Kaufvertrag oder in der Hausgeldabrechnung steht, lesen wir selbst heraus. Sie sehen die erkannten Werte, bestätigen sie mit einem Klick oder korrigieren sie. Fragen stellen wir nur dort, wo eine Unterlage zwei Deutungen zulässt – zum Beispiel, ob eine Wohnung im Leerstand weiter vermietet werden soll.

    Ich habe seit Jahren keine Abschreibungsübersicht mehr gesehen.

    Das ist der Normalfall. Im ersten Jahr rekonstruieren wir für jedes Objekt die Abschreibungsreihe aus Kaufvertrag und Vorjahresbescheiden und legen sie offen. Danach ist sie dauerhaft nachvollziehbar.

    Ich habe neben der Vermietung noch ein kleines Gewerbe. Geht das?

    Dann sind Sie bei uns nicht allein am richtigen Platz. Sobald Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft dazukommen, übernimmt unsere Partnerkanzlei diesen Teil und wir den Vermietungsteil. Sie schildern Ihre Lage einmal; die Abstimmung zwischen den Kanzleien übernehmen wir.

    Was passiert mit meinen Daten?

    Sie liegen auf unseren Servern in einem Rechenzentrum in Deutschland. Für die automatisierte Auswertung setzen wir ausschließlich europäische Anbieter ein, die nach § 62a StBerG zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, mit denen ein Auftragsverarbeitungsvertrag besteht und bei denen die Nutzung Ihrer Daten zum Training vertraglich ausgeschlossen ist. Ihre Daten verlassen die EU nicht. Die Verschwiegenheitspflicht des Steuerberaters gilt für jede eingesetzte Technik.

    Ich habe eine Ferienwohnung – geht das auch?

    Ja. Bei Ferienwohnungen kommt es auf die Überschussprognose und die Trennung von Selbstnutzung und Vermietung an. Beides bereiten wir strukturiert auf, bevor der Steuerberater es bewertet. Der Zuschlag steht in der Preisliste.

    Gibt es ein Erstgespräch?

    Bewusst nicht. Ein Erstgespräch kostet Sie einen Termin und uns Zeit, die wir lieber in Ihre Erklärung stecken. Stattdessen sagt Ihnen Ihr Steuerbescheid in fünf Minuten, was es kostet, und Sie entscheiden in Ruhe. Der erste Mensch aus der Kanzlei meldet sich, sobald Ihre Belege geprüft sind – dann mit konkreten Punkten statt allgemeiner Vorstellung. Wer vorher eine Frage hat, schreibt uns unten; wir antworten per E-Mail.

    Wie bezahle ich?

    Wahlweise mit einer Jahresrechnung oder in zwölf Monatsraten per SEPA-Lastschrift. Der Vertrag hat keine Mindestlaufzeit und ist jederzeit kündbar; bereits erbrachte Arbeit wird abgerechnet, geleistete Vorschüsse für nicht erbrachte Leistungen erstattet.

    Start

    Ohne Termin anfangen – in fünf Minuten wissen Sie, was es kostet

    Sie starten online in unserem Portal. Ihr Steuerbescheid liefert die Angaben, wir liefern den Festpreis. Entscheiden Sie in Ruhe – der erste Mensch aus der Kanzlei meldet sich, wenn Ihre Belege geprüft sind.

    1. Link anfordern Name und E-Mail-Adresse genügen. Der persönliche Link kommt sofort per E-Mail.
    2. Steuerbescheid hochladen oder fünf Fragen beantworten – Sie sehen den Festpreis für Ihr erstes Jahr.
    3. Online beauftragen Vertrag mit Widerrufsbelehrung, Identifizierung, Vollmacht – alles im Portal, kein Papier.
    4. Unterlagen hochladen Die Software liest sie aus. Erst danach kommt die erste Fachkraft ins Spiel.

    Jetzt im Portal starten

    Sie landen im gesicherten Mandantenportal (eigene Adresse, eigene Datenschutzinformation). Was Sie dort eingeben, verwenden wir nur für Ihr Angebot.

    Noch eine Frage vorab?

    Wir antworten per E-Mail, in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen – ohne Telefonat, ohne Termin. Pflichtfelder: Name, E-Mail, Frage.

    Was trifft außerdem zu?
    Mit gewerblichen oder selbständigen Einkünften bearbeiten wir den Vermietungsteil, die Partnerkanzlei den Rest – Sie schildern Ihre Lage trotzdem nur einmal.

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    Ihr Steuerbescheid sagt uns, was Sie zahlen

    Kein Termin, kein Rückruf: Sie laden den letzten Bescheid hoch und sehen den Festpreis. Ob Sie beauftragen, entscheiden Sie danach in Ruhe.

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