Häufige Fragen
Was Vermieter uns vorher fragen
Muss ich meinen bisherigen Steuerberater kündigen?
Nur wenn Sie möchten. Viele Mandanten lassen ihre gewerblichen Angelegenheiten dort, wo sie sind, und geben nur die private Einkommensteuer mit den Vermietungseinkünften zu uns. Die Übergabe der Vorjahresdaten organisieren wir.
Wann muss meine Erklärung fertig sein?
Weil wir Steuerberater sind, gilt die verlängerte Abgabefrist nach § 149 Abs. 3 AO: Die Erklärung für 2025 ist bis Ende Februar 2027 abzugeben (1. März 2027, weil der 28. Februar ein Sonntag ist). Sie haben also Zeit – und wir verteilen die Arbeit über das ganze Jahr statt über sechs hektische Wochen. Wer seine vollständigen Unterlagen bis zum 30. September des Folgejahres einreicht (für 2025: 30.09.2026), erhält seine Erklärung fristgerecht – sofern das Finanzamt sie nicht vorab anfordert.
Wie viel muss ich selbst eintragen?
So wenig wie möglich. Was in Ihrem Steuerbescheid, Kaufvertrag oder in der Hausgeldabrechnung steht, lesen wir selbst heraus. Sie sehen die erkannten Werte, bestätigen sie mit einem Klick oder korrigieren sie. Fragen stellen wir nur dort, wo eine Unterlage zwei Deutungen zulässt – zum Beispiel, ob eine Wohnung im Leerstand weiter vermietet werden soll.
Ich habe seit Jahren keine Abschreibungsübersicht mehr gesehen.
Das ist der Normalfall. Im ersten Jahr rekonstruieren wir für jedes Objekt die Abschreibungsreihe aus Kaufvertrag und Vorjahresbescheiden und legen sie offen. Danach ist sie dauerhaft nachvollziehbar.
Ich habe neben der Vermietung noch ein kleines Gewerbe. Geht das?
Dann sind Sie bei uns nicht allein am richtigen Platz. Sobald Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft dazukommen, übernimmt unsere Partnerkanzlei diesen Teil und wir den Vermietungsteil. Sie schildern Ihre Lage einmal; die Abstimmung zwischen den Kanzleien übernehmen wir.
Was passiert mit meinen Daten?
Sie liegen auf unseren Servern in einem Rechenzentrum in Deutschland. Für die automatisierte Auswertung setzen wir ausschließlich europäische Anbieter ein, die nach § 62a StBerG zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, mit denen ein Auftragsverarbeitungsvertrag besteht und bei denen die Nutzung Ihrer Daten zum Training vertraglich ausgeschlossen ist. Ihre Daten verlassen die EU nicht. Die Verschwiegenheitspflicht des Steuerberaters gilt für jede eingesetzte Technik.
Ich habe eine Ferienwohnung – geht das auch?
Ja. Bei Ferienwohnungen kommt es auf die Überschussprognose und die Trennung von Selbstnutzung und Vermietung an. Beides bereiten wir strukturiert auf, bevor der Steuerberater es bewertet. Der Zuschlag steht in der Preisliste.
Gibt es ein Erstgespräch?
Bewusst nicht. Ein Erstgespräch kostet Sie einen Termin und uns Zeit, die wir lieber in Ihre Erklärung stecken. Stattdessen sagt Ihnen Ihr Steuerbescheid in fünf Minuten, was es kostet, und Sie entscheiden in Ruhe. Der erste Mensch aus der Kanzlei meldet sich, sobald Ihre Belege geprüft sind – dann mit konkreten Punkten statt allgemeiner Vorstellung. Wer vorher eine Frage hat, schreibt uns unten; wir antworten per E-Mail.
Wie bezahle ich?
Wahlweise mit einer Jahresrechnung oder in zwölf Monatsraten per SEPA-Lastschrift. Der Vertrag hat keine Mindestlaufzeit und ist jederzeit kündbar; bereits erbrachte Arbeit wird abgerechnet, geleistete Vorschüsse für nicht erbrachte Leistungen erstattet.